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AGB

§ 1 Geltung

1. Diese Rahmenbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Angebote der sixclicks GmbH (nachfolgend sixclicks). Für die jeweils einzelnen Leistungen gelten zusätzlich die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und etwaige besondere Bedingungen.

2. sixclicks erbringt alle Leistungen nur auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen. Teilweise oder vollständig abweichende Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn die Zustimmung hierzu wird explizit erklärt.

§ 2 Leistungsumfang

1. Der Leistungsumfang des Auftrages ergibt sich aus dem gesonderten Angebot oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung von sixclicks.

2. Änderungen der im Angebot umschriebenen Leistung und Aufgabenstellung, die sich durch neue Erkenntnisse während der Leistungserbringung oder durch neue Anforderungen oder Wünsche seitens des Auftraggebers ergeben, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung berücksichtigt. Zusätzlich entstehender Leistungsaufwand wird gesondert abgerechnet.

3. Rechte aus den einzelnen Phasen, insbesondere Nutzungsrechte an vorgestellten und nicht im Rahmen der Hauptleistung verwendeter Strategien und sonstiger Leistungen gehen nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung zwischen Auftraggeber und sixclicks auf den Auftraggeber über.

4. sixclicks ist zu einer die allgemeine Schlüssigkeit überschreitenden Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten und der Leistung zugrundegelegten Informationen, Daten, Unterlagen, Muster etc. nicht verpflichtet, es sei denn eine solche Pflicht ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung.

5. Da es sich bei den für den Auftraggeber unter anderem angefertigten Handlungsanweisungen um Empfehlungen innerhalb des Online Marketing Mixes handelt, die von vielen veränderbaren und teilweise nicht zu beeinflussenden Faktoren (so z.B. den veränderbaren Suchalgorithmen der jeweiligen Suchmaschine) abhängen, wird die Leistung nicht i.S. einer Erfolgsgarantie oder z.B. Garantie der Positionierung innerhalb einer Suchabfrage erbracht.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistungen von sixclicks, die der Natur der Leistung nach regelmäßig eine enge Zusammenarbeit und Mitwirkung erfordern, durch angemessene Mitwirkungsleistungen zu fördern.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, die von sixclicks erstellten Maßnahmenkataloge und Aufgabenlisten zeitnah umzusetzen, es sei denn, die Umsetzung ist laut Leistungsbeschreibung Aufgabe von sixclicks. Eine solche Umsetzung durch sixclicks kann mit gesonderter Vereinbarung auch nachträglich noch vereinbart werden.

3. Der Auftraggeber gibt sixclicks während des gesamten Leistungszeitraums unaufgefordert und unverzüglich alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen sowie sämtliche relevanten Vorgaben in Bezug auf das Projekt bekannt. Er stellt hierfür alle relevanten Daten, ggf. Muster, Unterlagen und vorhandene Statistiken und Planungen etc. kostenlos am Sitz von sixclicks zur Verfügung. Soweit dies nicht möglich ist, werden Auskünfte, Informationen und Muster von sixclicks selbst beschafft. Entstehender Aufwand wird ggf. und sofern nicht bereits Bestandteil der Leistungspflichten gesondert berechnet.

4. Der Auftraggeber gewährt sixclicks z.B. durch Übermittlung entsprechender Zugangsdaten den Zugriff zu sämtlichen Webseiten und benötigten Programmen oder Ähnlichem, z.B. FTP, SSH, zum Onlineshop etc. sofern diese benötigt und von sixclicks angefordert werden.

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. sixclicks rechnet in der Regel und sofern nicht in der Leistungsbeschreibung oder einzelvertraglich anders geregelt monatlich über die erbrachten Leistungen ab.

2. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist sofort fällig und mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen.

§ 5 Inhalte

1. Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte und Gestaltungen die er auf seiner Webseite abrufbar hält oder speichert oder für Werbemaßnahmen verwendet selbst verantwortlich. sixclicks wird im Rahmen der Beauftragung anhand der Analysen lediglich beispielhaft Inhalte oder Aufmachungen, Gestaltungen oder Gliederungen empfehlen, es sei denn etwas anderes ist explizit vereinbart. Auch bei identischer Übernahme oder vereinbarungsgemäßer Erstellung von Inhalten und Gestaltungen durch sixclicks hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass er zur entsprechenden Verwendung berechtigt ist und diese gesetzeskonform und frei von entgegenstehenden Rechten Dritter sind. Grundsätzlich empfiehlt sixclicks dem Auftraggeber bei verbleibenden Unsicherheiten entsprechenden Rechtsrat einzuholen. Eine Einschätzung oder Überprüfung der Inhalte und Gestaltungen für die Seiten bzw. Werbeanzeigen und deren konkreten Inhaltes in rechtlicher Hinsicht kann und wird durch sixclicks selbst nicht vorgenommen werden.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Arbeitsergebnisse von sixclicks bzw. die durchgeführte Beratung nicht für Projekte oder Inhalte zu nutzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Hiermit sind vor allem aber nicht ausschließlich pornografische, rassistische oder beleidigende Inhalte gemeint sowie Inhalte die urheberrechtlich geschützte Leistungen und Werke Dritter verletzen.

§ 6 Geheimhaltung

1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, die als vertraulich bezeichnet werden oder die nach den Umständen eindeutig als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, insbesondere jedoch nicht ausschließlich Statistiken, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und anderen Daten, die vertrauliche Inhalte von sixclicks, dem Auftraggeber oder mit dem Auftraggeber verbundener Unternehmen enthalten.

2. Beide Parteien verpflichten sich unbefristet, über die die jeweils andere Partei betreffenden vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung des Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Dies gilt insbesondere auch für die dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Ideen und Strategien.

3. Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrages fort.

4. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,

a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,

b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,

c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,

d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,

e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen entwickelt hat,

f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

§ 7 Datensicherung und Passwortsicherheit

1. Beide Vertragspartner sind verpflichtet, die bekannt gewordenen Zugangsdaten geheim zu halten und entsprechend sichere Passwörter zu wählen, um einen Missbrauch durch Dritte zu vermeiden.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Sicherung seiner Daten und Inhalte selbstständig Sorge zu tragen. sixclicks ist nicht verpflichtet im Rahmen der Auftragserfüllung regelmäßige Sicherungen der Daten des Auftraggebers anzufertigen, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

§ 8 Datenschutz

1. sixclicks erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ohne weitergehende Einwilligung, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Auftraggeber stimmt der Weitergabe ausdrücklich zu oder sie ist zur Erfüllung der Leistung zwingend notwendig.

Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter HTTPS://WWW.SIXCLICKS.DE/IMPRESSUM

§ 9 Gewährleistung und Haftung

1. sixclicks haftet nicht für die Neuartigkeit, den Erfolg und die wirtschaftliche Verwertbarkeit der inhaltlichen und gestalterischen Entwürfe sowie dafür, dass der Veröffentlichung und Verbreitung nicht Rechte Dritter entgegenstehen.

2. Der Auftraggeber hat die entworfenen Texte und Strategien selbstständig auf ihren genauen Bezug zu seinem Unternehmen, auf die inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Unbedenklichkeit und Abstimmung auf seine gewünschten potentiellen Kunden hin zu überprüfen. Der Schwerpunkt der von sixclicks zu erbringenden Leistung liegt im Bereich der Analyse von Potentialen und Entwicklung von Strategien, so dass eine Haftung für die inhaltlich richtige Darstellung nicht übernommen werden kann.

3. sixclicks haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften sixclicks und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Auftraggeber vertrauen darf.

§ 10 Schutz- und Nutzungsrechte

1. Die im Rahmen des Auftrags angefertigten Analysen, Konzepte, Reportings und sonstige Leistungen dürfen nur zum vertragsmäßigen Gebrauch und für das jeweilige in der Auftragserteilung festgelegte Projekt genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder gar Veröffentlichung und Vervielfältigung der Arbeitsergebnisse sowie der dahinterstehenden Strategien bedarf der Zustimmung von sixclicks.

2. Nutzungsrechte an den Zwischenberichten, Varianten und Beispielstexten werden bei Fehlen einer explizit anderslautenden Regelung nicht übertragen, da diese lediglich die Entwicklung und Entscheidungsfindung vorbereiten.

3. Eine Offenlegung, Sammlung, einzelprojektunabhängige Nutzung oder über den vereinbarten Vertragszweck hinausgehende selbstständige Verwertung der vorgeschlagenen und durch sixclicks erarbeiteten Strategien, Reportings oder sonstiger Arbeitsergebnisse ist ausdrücklich nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Pflicht oder Offenlegung der Strategien wird eine der Höhe nach von sixclicks festzulegende und vom zuständigen Gericht überprüfbare angemessene Vertragsstrafe fällig.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist der Hauptsitz von sixclicks.

2. Gerichtsstand ist der Hauptsitz von sixclicks, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. sixclicks ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.